Allgemeine Verkaufsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 01.03.2025

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden ”AVB”) regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der Imkerei Thomas Fries (nachfolgend “Honig Flip”), und unseren Abnehmern (im Folgenden “Kunden”). Die AVB gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

1.2 Die AVB finden insbesondere Anwendung auf Verträge, die den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Güter (im Folgenden “Waren”) betreffen, unabhängig davon, ob wir die Waren selbst herstellen oder von Dritten beziehen (§§ 433, 650 BGB).

1.3 Sofern nicht anders vereinbart, gelten diese AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung oder der zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung. Sie finden als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Verträge mit dem Kunden Anwendung, ohne dass wir erneut auf ihre Geltung hinweisen müssen.

1.4 Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich (z. B. per Brief oder E-Mail) zustimmen. Diese Zustimmungspflicht gilt selbst dann, wenn wir in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden eine Lieferung vorbehaltlos ausführen.

1.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AVB. Der Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich eines Gegenbeweises, in einer schriftlichen oder textförmigen Bestätigung (z. B. Brief oder E-Mail) festzuhalten.

1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden, die den Vertrag betreffen (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt oder Minderung), bedürfen der Schrift- oder Textform (z. B. Brief oder E-Mail). Die gesetzlichen Formvorschriften und erforderlichen Nachweise bleiben davon unberührt, besonders wenn Zweifel an der Berechtigung der erklärenden Person bestehen.

1.7 Hinweise auf gesetzliche Regelungen dienen ausschließlich der Klarstellung. Selbst ohne solche Hinweise bleiben die gesetzlichen Bestimmungen anwendbar, soweit sie in diesen AVB nicht abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen sind.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Unsere Angebote sind, soweit nicht anders gekennzeichnet, freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Kunden Produktbeschreibungen oder andere Unterlagen, einschließlich elektronischer Formate, zur Verfügung stellen.

2.2 Mit der Bestellung der Ware gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Sofern aus der Bestellung nichts anderes hervorgeht, sind wir berechtigt, dieses Angebot innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dessen Zugang anzunehmen.

2.3 Die Annahme des Vertragsangebots erfolgt entweder schriftlich durch eine Auftragsbestätigung (z. B. per Brief oder E-Mail) oder durch die Auslieferung der Ware an den Kunden. Eine verbindliche Annahme liegt in der Auftragsbestätigung vor, sofern dort nichts Abweichendes erklärt wird.

2.4 Vertragsgegenstand sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Waren.

2.5 Wir sind berechtigt, die Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise durch Dritte durchführen zu lassen. Eine Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.

2.6 Nach Zugang der Auftragsbestätigung sind Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Kunden nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung und auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung möglich.

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Sofern keine abweichenden Vereinbarungen im Einzelfall getroffen werden, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich ohne Verpackung und Versand und beziehen sich auf die Lieferung ab unserem Lager (Oststrasse 1, 74626 Bretzfeld).

3.2 Der Kunde hat die Möglichkeit, bei der Bestellung zusätzlich die Verpackung und den Versand der Ware zu beauftragen. Die Kosten für Verpackung und Versand zur vom Kunden angegebenen Lieferadresse (Türschwelle oder vereinbarter Abladeort) werden in unserem Angebot (siehe Ziffer 2.1 Verpackung und Verand) separat ausgewiesen. Sämtliche Zölle, Gebühren, Steuern und andere öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

3.3 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware (im Folgenden “Zahlungsfrist”) auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen, Lieferungen nur gegen Vorkasse oder angemessene Sicherheitsleistung (z. B. Bürgschaft) vorzunehmen. Ein entsprechender Vorbehalt wird spätestens in unserer Auftragsbestätigung mitgeteilt.

3.4 Der Kunde gerät ohne vorherige Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist leistet. Bei Zahlungsverzug entfallen etwaige von uns gewährte Rabatte vollständig. Der offene Betrag ist während des Verzugs mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Darüber hinaus behalten wir uns vor, weitere Schäden, die durch den Verzug entstehen, geltend zu machen. Für Kaufleute bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bestehen.

3.5 Sollte der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß oder fristgerecht nachkommen oder werden uns Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit infrage stellen, sind wir berechtigt, alle offenen Zahlungen sofort fällig zu stellen. Dies gilt auch, wenn Anzeichen für eine Störung des Geschäftsbetriebs des Kunden vorliegen, wie beispielsweise Pfändungen oder die Beantragung eines Verfahrens nach der Insolvenzordnung.

3.6 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben wurde und wir über ihn verfügen können. Der Zahlungsverzug des Kunden endet erst mit dem vollständigen Eingang der Zahlung.

3.7 Der Kunde kann Forderungen nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Dies gilt nicht für Zurückbehaltungsrechte, die auf Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruhen. Die Rechte des Kunden bei Mängeln der Lieferung, insbesondere gemäß Ziffer 7 dieser AVB, bleiben hiervon unberührt.

3.8 Sollte nach Vertragsschluss erkennbar werden (z. B. durch die Beantragung eines Insolvenzverfahrens), dass die Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist und unser Anspruch auf den Kaufpreis dadurch bedroht ist, sind wir berechtigt, unsere Leistungen zu verweigern. Nach gesetzlicher Vorgabe können wir zudem – gegebenenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurücktreten (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung individuell gefertigter Produkte können wir den Rücktritt ohne Fristsetzung erklären. Die gesetzlichen Vorschriften über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben davon unberührt.

4. LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG, ABNAHME, ANNAHMEVERZUG

4.1 Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager (Oststrasse 1, 74626 Bretzfeld, welches auch als Erfüllungsort für die Lieferung sowie für etwaige Nacherfüllungen gemäß § 269 Abs. 1 BGB gilt. Auf Wunsch und Kosten des Kunden versenden wir die Ware an einen anderen Bestimmungsort (Versendungskauf). Sofern nicht anders vereinbart, behalten wir uns vor, die Versandart (z. B. Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) nach eigenem Ermessen festzulegen.

4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe an den Kunden über. Bei einem Versendungskauf erfolgt der Gefahrübergang jedoch bereits bei Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine andere zur Versendung beauftragte Person oder Institution. Falls eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts gelten entsprechend für die Abnahme. Der Gefahrübergang tritt auch dann ein, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät. Der Abschluss einer Transportversicherung obliegt dem Kunden.

4.3 Gerät der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er erforderliche Mitwirkungshandlungen oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, die hierdurch entstehenden Schäden, einschließlich Lagerkosten, geltend zu machen. Als pauschale Entschädigung berechnen wir 0,5 % des Rechnungsbetrags pro Woche der Verzögerung, jedoch höchstens 5 % des Rechnungsbetrags. Diese Pauschale beginnt mit dem Eintritt der Leistungsverzögerung (z. B. Annahmeverzug, unterlassene Mitwirkung). Ein Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten, wobei die pauschale Entschädigung auf weitergehende Schadensersatzansprüche angerechnet wird. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

5. LIFERTERMINE, LIEFERVERZUG

5.1 Unsere angegebenen Liefertermine und -fristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart wurde.

5.2 Wir sind berechtigt, die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen um den Zeitraum zu verlängern oder zu verschieben, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.

5.3 Für Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Lieferung haften wir nicht, wenn diese auf höhere Gewalt oder andere, bei Vertragsschluss unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind, die wir nicht zu vertreten haben. Beispiele hierfür sind Betriebsstörungen, Material- oder Energiebeschaffungsprobleme, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen oder Pandemien. Sind solche Ereignisse nicht nur von vorübergehender Dauer und machen sie die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei vorübergehenden Hindernissen verlängern oder verschieben sich Liefertermine um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

5.4 Sollten wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Nichtverfügbarkeit der Ware), verbindliche Lieferfristen und -termine nicht einhalten können, informieren wir den Kunden unverzüglich und teilen einen neuen Liefertermin mit. Ist auch dieser Termin nicht einhaltbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen des Kunden werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

5.5 Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind und ihn nicht unangemessen benachteiligen. Sämtliche durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten tragen wir.

5.6 Die Rechte des Kunden gemäß Ziffer 7 und 9 dieser AVB sowie unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung, bleiben unberührt.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen unsererseits gegenüber dem Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung (im Folgenden “gesicherte Forderungen”) verbleibt das Eigentum an den gelieferten Waren bei uns.

6.2 Vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen ist es dem Kunden untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Dritte, etwa durch Pfändung, auf die Waren zugreifen.

6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und/oder die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware herauszuverlangen. Das Verlangen der Herausgabe bedeutet nicht automatisch den Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich. Ein Rücktritt ist erst dann erforderlich, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben, es sei denn, eine Fristsetzung ist nach gesetzlichen Vorschriften entbehrlich.

6.4 Bis zu unserem Widerruf der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiterveräußern. Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Ergänzend gelten folgende Bestimmungen:

  1. a) Der Kunde bleibt berechtigt, diese Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Unser Recht, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht wird jedoch nur bei Zahlungsverzug oder vertragswidrigem Verhalten des Kunden ausgeübt.
  2. b) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Kunden die Bekanntgabe der abgetretenen Forderungen, der Schuldner sowie die Herausgabe relevanter Unterlagen zu verlangen. Der Kunde hat den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
  3. c) Wenn der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die überschüssigen Sicherheiten freizugeben. Die Wahl der Sicherheiten liegt dabei bei uns.
7. GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE DES KUNDEN

7.1 Wir gewährleisten die vereinbarte Beschaffenheit der Ware. Eine Gewährleistung für die Eignung der Ware für einen bestimmten Verwendungszweck übernehmen wir nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

7.2 Für Sach- und Rechtsmängel, einschließlich Falschlieferungen und Minderlieferungen, gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts anderes geregelt ist. Unberührt bleiben Sondervorschriften bei der Endlieferung unverarbeiteter Ware an Verbraucher gemäß §§ 478 BGB (Lieferantenregress).

7.3 Liegt ein Mangel vor, sind wir berechtigt, zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu wählen. Unser Recht, die Nacherfüllung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

7.4 Die Nacherfüllung kann von der Bezahlung des fälligen Kaufpreises abhängig gemacht werden. Der Kunde kann jedoch einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückbehalten.

7.5 Der Kunde hat uns angemessene Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Beanstandete Ware ist innerhalb einer Woche nach Mängelanzeige zur Prüfung an uns zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung ist die mangelhafte Ware zurückzugeben.

7.6 Die Kosten der Nacherfüllung, einschließlich Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, übernehmen wir, sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls ist der Kunde verpflichtet, uns die durch unberechtigte Mängelrügen entstandenen Kosten zu erstatten, es sei denn, der Kunde konnte die fehlende Mangelhaftigkeit nicht erkennen.

7.7 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln sind ausschließlich gemäß Ziffer 9 geltend zu machen. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen.

7.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung der Ware. Bei einer vereinbarten Abnahme beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

8. WARENEINGANGSKONTROLLE

8.1 Die Gewährleistungsrechte des Kunden gemäß Ziffer 7 setzen voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Pflichten zur Untersuchung und Rüge gemäß §§ 377, 381 HGB nachkommt.

8.2 Stellt der Kunde bei der Lieferung, während der Prüfung oder zu einem späteren Zeitpunkt einen Mangel fest, hat er uns diesen unverzüglich schriftlich (z. B. per Brief oder E-Mail) anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von drei (3) Werktagen nach Lieferung, verdeckte Mängel innerhalb der gleichen Frist nach Entdeckung, schriftlich gemeldet werden.

8.3 Als Werktage im Sinne dieser Regelung gelten die Tage Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Standort des Kunden.

8.4 Versäumt der Kunde es, die Ware ordnungsgemäß zu prüfen und/oder Mängel fristgerecht anzuzeigen, haften wir für nicht oder nicht rechtzeitig gerügte Mängel entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht.

9. HAFTUNG

9.1 Soweit in diesen AVB und den nachfolgenden Regelungen nichts anderes bestimmt ist, haften wir für die Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2 Wir haften auf Schadensersatz – unabhängig vom Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir – vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, wie z. B. bei leichter Fahrlässigkeit oder unwesentlichen Pflichtverletzungen – nur:
a) bei Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, sowie
b) bei Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen (d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

9.3 Die Haftungsbeschränkungen aus Ziffer 9.2 gelten auch für Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Bestimmungen zu vertreten haben. Sie gelten nicht, wenn wir Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4 Bei Pflichtverletzungen, die nicht mit einem Mangel in Zusammenhang stehen, kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.

10. SCHLUSBESTIMMUNGEN

10.1 Diese AVB sowie die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts (insbesondere des UN-Kaufrechts) und des Internationalen Privatrechts.

10.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Bretzfeld. Wir behalten uns jedoch vor, Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

10.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AVB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

10.4 Sollte eine Bestimmung dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung oder zur Schließung einer Regelungslücke tritt eine rechtlich zulässige Bestimmung, die dem entspricht, was wir und der Kunde gewollt hätten, wenn sie die Lücke oder Unwirksamkeit erkannt hätten.

10.5 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragen oder abtreten. Dieses Abtretungsverbot gilt nicht für Geldforderungen.